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AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lizenzbedingungen

Stand: Juli 2026.

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Software „Diktavo" (nachfolgend „Software") von Joshua Böhme, Poststrasse 4, 9443 Widnau, Schweiz. Verkauf und Abrechnung erfolgen über den Merchant of Record Polar Software Inc.

2. Lizenz

Der Nutzer erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht. Die Software wird lizenziert, nicht verkauft. Die Lizenz darf auf mehreren Geräten gleichzeitig genutzt werden. Weitergabe, Vermietung und Umgehung des Kopierschutzes sind untersagt. Eine Dekompilierung ist nur im gesetzlich zwingend erlaubten Umfang (insbesondere zur Herstellung von Interoperabilität) zulässig.

Reverse Engineering, Disassemblierung und Dekompilierung der Software über dieses gesetzlich zwingend erlaubte Mass hinaus sind untersagt. Ebenso untersagt sind das Umgehen, Deaktivieren oder Manipulieren technischer Schutz-, Lizenz- oder Aktivierungsprüfungen sowie das Herstellen, Verbreiten oder Nutzen von Werkzeugen zu diesem Zweck (z. B. Cracks, Keygens, Patches). Die Erstellung abgeleiteter Werke sowie die Einbettung der Software in andere Produkte sind ausserhalb des gesetzlich vorgesehenen Umfangs nicht gestattet. Ein Verstoss gegen diesen Abschnitt berechtigt den Anbieter zur fristlosen Kündigung der Lizenz sowie zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften.

3. Abo, Laufzeit, Kündigung

Das Pro-Abo wird über den Merchant of Record Polar Software Inc. abgeschlossen; für Vertragsschluss, Verlängerung, Kündigung und Widerruf gelten ergänzend Polars Buyer Terms. Das Monatsabo verlängert sich monatlich und ist jederzeit zum Ende des laufenden Monats kündbar (Frist höchstens ein Monat). Das Jahresabo verlängert sich jährlich und ist jederzeit zum Ende der laufenden Laufzeit über das Kundenkonto (Link in der Kaufbestätigung) kündbar. Preisänderungen für künftige Abrechnungsperioden werden mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail angekündigt; widerspricht der Nutzer nicht bzw. kündigt er nicht bis zum Periodenende, gilt der neue Preis als angenommen.

4. Kostenloser Plan (Free)

Mit einem kostenlosen Konto steht Diktavo dauerhaft mit einem Kontingent von 3000 Wörtern pro Woche zur Verfügung, mit derselben lokalen Spracherkennung wie Pro. Die Woche beginnt am Wochentag der ersten Anmeldung. In den ersten 7 Tagen nach der Installation gilt das Wochenkontingent nicht. Es entstehen keine Kosten und es ist keine Kündigung nötig.

5. Preise & Zahlung

Es gelten die zum Kaufzeitpunkt auf der Website angegebenen Preise. Steuern werden vom Merchant of Record ausgewiesen und abgeführt.

6. Widerruf / Rückerstattung

Siehe Widerrufs- und Rückerstattungsrichtlinie.

7. Gewährleistung & Haftung

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Mängelrechte, bei Käufern in der EU insbesondere die Vorschriften über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB / RL (EU) 2019/770), unberührt. Die Software wird mit grösstmöglicher Sorgfalt bereitgestellt, jedoch ohne Zusicherung ununterbrochener Fehlerfreiheit.

Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ist unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags erst ermöglicht), und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Ansprüche, insbesondere nach Produktehaftpflicht- bzw. Produkthaftungsrecht, bleiben unberührt.

8. Verfügbarkeit, Störungen und Nacherfüllung

Die Spracherkennung von Diktavo läuft lokal auf dem Gerät des Nutzers. Für einzelne Funktionen ist eine Verbindung zu den Servern des Anbieters erforderlich, insbesondere für die Anmeldung, die regelmässige Bestätigung von Konto und Pro-Zugang, die Einlösung von Codes, die optionale Synchronisation des Verlaufs sowie das Herunterladen von Spracherkennungsmodellen und Updates. Eine Nutzung ohne Konto ist nicht möglich; bleibt die App längere Zeit ohne Serververbindung (derzeit sieben Tage), verlangt sie eine erneute Bestätigung des Kontos. Für diese Serverfunktionen wird keine bestimmte Verfügbarkeit zugesichert; eine Verfügbarkeitsquote wird ausdrücklich nicht vereinbart. Ob eine Unterbrechung einen Mangel darstellt, richtet sich allein nach den gesetzlichen Vorschriften; eine Abweichung von den objektiven Anforderungen an die Vertragsmässigkeit digitaler Produkte (§ 327e BGB, Art. 8 RL (EU) 2019/770) wird durch diese Ziffer nicht vereinbart. Die gesetzliche Pflicht, Aktualisierungen einschliesslich Sicherheitsaktualisierungen bereitzustellen, bleibt unberührt.

Der Anbieter darf Wartungsarbeiten durchführen und die Serverfunktionen dafür vorübergehend unterbrechen. Planbare Wartungsfenster werden nach Möglichkeit vorab angekündigt und, soweit möglich, in Zeiten geringer Nutzung gelegt. Bei Umständen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, insbesondere höherer Gewalt und zwingend erforderlichen Sicherheitsmassnahmen, ist er für die Dauer der Störung von der Leistung frei; die gesetzlichen Mängelrechte des Nutzers und sein Anspruch auf Verlängerung nach Absatz 3 bleiben davon unberührt.

Die Pflicht des Anbieters, einen bezahlten Pro-Zugang für die bezahlte Laufzeit bereitzustellen, bleibt von den Absätzen 1 und 2 unberührt. Ist Pro für einen nicht nur unerheblichen Zeitraum nicht nutzbar, verlängert der Anbieter die bezahlte Laufzeit um die Dauer der Beeinträchtigung; das gilt auch, wenn die Ursache bei einem vom Anbieter eingesetzten Dienstleister liegt. Der Anbieter nimmt die Verlängerung von sich aus vor, sobald ihm die Störung bekannt ist; der Nutzer kann sie auch nachträglich verlangen. Bei einem Monatsabo verschiebt sich die nächste Abrechnung entsprechend. Nicht erfasst sind Beeinträchtigungen, die allein aus der Umgebung des Nutzers stammen, etwa dessen Internetzugang oder Endgerät. Die Verlängerung tritt neben die gesetzlichen Rechte des Nutzers und beschränkt sie nicht; der Nutzer kann stattdessen die gesetzlichen Rechte wählen, insbesondere Minderung.

Stellt der Nutzer einen Mangel oder eine technische Störung fest, insbesondere wenn eine bezahlte Freischaltung nicht oder nicht vollständig wirksam geworden ist, kann er dies dem Anbieter jederzeit mitteilen (support@diktavo.com). Die Meldung ist keine Voraussetzung für seine gesetzlichen Rechte; sie ist aber der schnellste Weg zu einer Lösung und Voraussetzung dafür, dass der Anbieter nacherfüllen kann. Der Anbieter ist berechtigt und verpflichtet, innerhalb angemessener Frist, unentgeltlich und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Nutzer nachzuerfüllen, etwa durch Nachholen der Freischaltung, durch Berichtigung der Kontodaten oder durch Bereitstellung einer korrigierten Version. Ein Nacherfüllungsversuch genügt: Bleibt er erfolglos, ist die Nacherfüllung unmöglich, wird sie verweigert, erfolgt sie nicht innerhalb angemessener Frist oder ist sie dem Nutzer nach den Umständen nicht zumutbar, kann der Nutzer die weiteren gesetzlichen Mängelrechte geltend machen, insbesondere Minderung des Preises, Beendigung des Vertrags und Rückzahlung des Preises wegen des Mangels. Die gesetzlichen Fälle, in denen der Nutzer sofort Minderung oder Beendigung des Vertrags verlangen kann, bleiben unberührt. Die gesetzliche Verteilung der Beweislast bleibt unberührt, insbesondere die Vermutung, dass ein innerhalb des Bereitstellungszeitraums auftretender Mangel bereits vorlag. Soweit das anwendbare Recht dem Nutzer weitergehende oder unmittelbare Rechte gewährt, gelten diese vorrangig; für Nutzer mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz bleiben insbesondere die Rechte nach Art. 197 ff. OR unberührt. Die Abwicklung von Rückerstattungen über den Merchant of Record bleibt unberührt; diese Ziffer beschränkt nicht, was Polar nach seinen Buyer Terms erstattet.

Absatz 4 betrifft ausschliesslich die Mängelrechte. Das gesetzliche Widerrufsrecht und die freiwillige 14-Tage-Zufriedenheitsgarantie nach der Widerrufs- und Rückerstattungsrichtlinie bleiben davon unberührt: Beide setzen keinen Mangel, keine Begründung und keinen vorherigen Nacherfüllungsversuch voraus und werden durch eine angebotene oder laufende Nacherfüllung weder verzögert noch eingeschränkt noch von ihr abhängig gemacht. Die gesetzlichen Mängelrechte, insbesondere die Rechte von Verbrauchern in Bezug auf digitale Produkte, und alle sonstigen zwingenden gesetzlichen Rechte des Nutzers bleiben insgesamt unberührt.

Der Anbieter darf die Nutzung einer bestimmten Programmversion sperren, wenn deren Weiterbetrieb Nutzer konkret gefährdet, insbesondere bei einer Sicherheitslücke oder einem Fehler mit Datenverlust, oder wenn er dazu rechtlich verpflichtet ist. Er sperrt dann nur die betroffene Version, nennt dem Nutzer den Grund, stellt so schnell wie möglich eine funktionsfähige Version bereit und verlängert die bezahlte Laufzeit um die Dauer der Sperre. Will der Nutzer nicht warten, erstattet der Anbieter den Preis für den nicht genutzten Zeitraum. Eine Sperre wegen eines Verstosses gegen Ziffer 2 setzt eine vorherige Aufforderung mit angemessener Frist voraus, ausser bei einem schwerwiegenden Verstoss.

9. Drittsoftware

Die Software enthält Open-Source-Komponenten gemäss Open-Source-Lizenzen.

10. Anwendbares Recht

Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Widnau, Kanton St. Gallen, Schweiz; gesetzliche Verbraucher-Gerichtsstände bleiben unberührt.

Dieser Rechtstext liegt nur auf Deutsch und Englisch vor. This legal document is only available in German and English. Deutsch · English

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